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   VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 2110/01   

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https://dejure.org/2004,26951
VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 2110/01 (https://dejure.org/2004,26951)
VG Aachen, Entscheidung vom 25.05.2004 - 2 K 2110/01 (https://dejure.org/2004,26951)
VG Aachen, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 2 K 2110/01 (https://dejure.org/2004,26951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung wegen eingeschränktem Leistungsvermögen - Kündigungsschutzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der erteilten Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 2110/01
    Wie das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - bereits mehrfach entschieden hat, wird die Aufklärungspflicht, die ihre Rechtsgrundlage in § 20 SGB X findet, verletzt, wenn die Hauptfürsorgestelle oder der Widerspruchsausschuss sich damit begnügt, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es im Rahmen der nach § 15 SchwbG gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen ist, nur auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, BVerwG 99, 336 m.w.N.
  • VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 69/03

    Ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen - Minderleistung

    Auszug aus VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 2110/01
    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Verwaltungsvorgang des Beklagten und die im Verfahren gewechselten Schriftsätze Bezug genommen und auch auf das Parallelverfahren 2 K 69/03 verwiesen.
  • VG Aachen, 25.05.2004 - 2 K 69/03

    Ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen - Minderleistung

    Nachdem sich im Kündigungsschutzverfahren, das Gegenstand des Verfahrens 2 K 2110/01 ist, herausgestellt hatte, dass möglicherweise ein ursächlicher Zusammenhang zwischen gezeigter Arbeitsleistung und bestehender Behinderung bzw. Erkrankung des Klägers besteht, beantragte die Beigeladene mit Schreiben vom 30. Mai 2001 die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Klägers aus personenbedingten Gründen für den Fall, dass die unter dem 22. September 2000 ausgesprochene Kündigung nicht wirksam sein sollte.

    Im Hinblick auf den Sachverhalt, der den Beteiligten aus dem Verfahren 2 K 2110/01 bekannt sei, sehe sie sich nicht in der Lage, den Kläger weiter zu beschäftigen.

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